Immer mehr Menschen spielen mit dem Gedanken an eine eigene PV-Anlage. Die vielen bürokratischen und steuerlichen Hürden der Vergangenheit lassen aber viele aktuell noch zögern. Dabei müssen sich gerade Privatpersonen und Eigenheimbesitzer kaum Sorgen machen, denn es hat sich eine Menge positiv verändert!
Und das ist in Anbetracht der hohen Strom- und Energiekosten auch kein Wunder! Der Schutz unseres Klimas und unserer Umwelt sowie die voranschreitende E-Mobilität gehören ebenfalls zu den häufigsten Beweggründen. Doch so groß das Interesse an Solar-Strom auch ist, eine Frage steht bei quasi jedem im Raum: Ist Photovoltaik steuerlich absetzbar? Pauschal lässt sich diese Frage zwar nicht beantworten, doch die wichtigste Information möchten wir Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten: Ja, Photovoltaik ist steuerlich absetzbar, und zwar dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. In den meisten Fällen winkt Ihnen sogar eine vollständige Steuerbefreiung: inklusive Mehrwertsteuer!
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Die Mehrwertsteuer schlägt aktuell mit 19 Prozent zu Buche. Private Käufer einer Photovoltaikanlage sparen sich diese jedoch, denn sie entfällt in vielen Fällen für den gesamten Bruttopreis der Anlage. Das kann je nach gewählter Anlage eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro bedeuten! Im Fachjargon heißt diese Befreiung übrigens Nullsteuersatz. Sie gilt schon seit 2023 und bis auf Weiteres für alle Komponenten, die zu einer Photovoltaikanlage gehören. Neben der Lieferung bezieht sie auch die Montage und Installation mit ein. Als Grundlage dient hier Paragraf 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes. Die Regelung wurde extra geschaffen, weil auch im privaten Sektor der Ausbau von erneuerbaren Energien attraktiver und einfacher werden sollte. Damit auch Sie von der Befreiung profitieren, müssen Sie laut Gesetz lediglich drei Voraussetzungen erfüllen:
Doch fällt denn womöglich noch Mehrwertsteuer auf den Eigenverbrauch an? Auch das hat sich glücklicherweise geändert. Anders als früher muss der selbst erzeugte Strom für den Eigenverbrauch, der aus einer zum Nullsteuersatz gekauften Anlage stammt, seit 2023 ebenfalls nicht mehr versteuert werden.
Hier ist die Sachlage etwas komplexer, denn die Einkommenssteuerbefreiung hängt sowohl vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme als auch von der Größe der PV-Anlage ab. Vereinfacht ausgedrückt lässt sich aber sagen, dass für die allermeisten Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern derzeit keine Einkommenssteuer anfällt.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Dezember 2024 gilt beispielsweise: Sie sind dann steuerbefreit, wenn sie
Wer allerdings jetzt – für 2025 oder 2026 – eine Photovoltaikanlage plant, kann sich noch entspannter zurücklehnen. Für alle ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb gegangene oder künftig in Betrieb gehende Anlagen gilt nämlich:
Betreibt eine Person mehrere Photovoltaikanlagen, darf die gesamte Leistung laut Paragraf 3 Nr. 72 EStG eine Höchstgrenze von 100 Kilowatt-Peak nicht überschreiten. Ausschlaggebend ist dabei, dass alle Anlagen auf ein und dieselbe Person angemeldet sind.
Wer jetzt grundsätzlich über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte die Gelegenheit beim Schopfe packen, denn noch lukrativer werden die Steuerregelungen der Bundesregierung voraussichtlich nicht. Das bedeutet: Einen besseren Zeitpunkt, um in nachhaltige Energien zu investieren und gleichzeitig Photovoltaik steuerlich absetzbar zu machen, wird es wahrscheinlich nicht mehr geben. Nutzen Sie bei Interesse einfach unseren praktischen Online-Solarrechner und senden Sie uns eine Anfrage! Wir sind gerne für Sie da: mit ganz viel Erfahrung, einem Höchstmaß an Expertise und maßgeschneiderten Lösungen!
Neben steuerlichen Aspekten spielt auch der technische Wirkungsgrad Ihrer Anlage eine wichtige Rolle – erfahren Sie mehr in unserem Beitrag Photovoltaik Wirkungsgrad – Wie effizient ist eine Solaranlage?
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