Vertragsbedingungen

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Änderungen: Im Rahmen der Montagetätigkeiten kann es auf Grund der örtlichen Gegebenheiten zu Abweichungen bei der Montage der Unterkonstruktion (UK) und / oder Modulanordnung zum Projektbericht kommen (Bsp. Überstand UK), diese gelten als vertragsgemäß, wenn diese zumutbar und unerheblich sind.

 

Umsatzsteuer: Die von TH-Solar GmbH angegebenen Preise sind für Anlagen bis 30 kWp und Privatkunden netto, d.h. die auf den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer muss vom Kunden bezahlt werden. Seit dem 01.01.2023 wird die Umsatzsteuer nicht mehr auf den Rechnungen ausgewiesen. Die Zahlungspflicht und der Zahlungszeitpunkt sind unabhängig davon, ob und wann der Kunde eine Vorsteuererstattung vom Finanzamt erhält.

 

Stromzähler: Der Stromzähler wird vom jeweiligen Netzbetreiber gestellt. TH-Solar GmbH übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage durch den Netzbetreiber. Sollte der Netzbetreiber für die Montage des neuen Stromzählers die Anwesenheit des seitens der TH-Solar GmbH beauftragten Installationsunternehmens wünschen, ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten der TH-Solar GmbH bis zur Höhe von EUR 450,00 zzgl. MwSt. gegen Nachweis zu erstatten.

 

Wirtschaftlichkeitsberechnung: Die angenommenen oder errechneten PV-Erträge sind theoretische Werte und können von den tatsächlich erreichten Werten abweichen. TH-Solar GmbH übernimmt keine Haftung dafür. Die theoretisch errechneten Erträge werden nicht Vertragsbestandteil.

 

Verschattung/Verschmutzung: Der Kunde ist sich bewusst, dass Verschattungen und/oder Verschmutzungen der PV-Anlage die errechneten Erträge negativ beeinflussen können. TH-Solar GmbH übernimmt keine Haftung für die Freiheit von Verschattungen und/oder Verschmutzungen.

 

Staatliche Förderung: TH-Solar GmbH garantiert nicht, dass der Kunde staatliche Förderungen für die Errichtung und/oder den Betrieb der Anlagen erhält. TH-Solar GmbH haftet nur, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten vorliegt.

 

Termine: Die im Vertrag genannten Bau- und/oder Liefertermine sind unverbindliche Wunschtermine. Die Einhaltung der Termine steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Unterlieferanten bzw. Zulieferer der TH-Solar GmbH. Die Einhaltung der Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt, insbesondere den fristgerechten und vollständigen Zahlungseingang. Ein etwaiger Verzug bei der Lieferung oder Ausführung der Leistungen inkl. der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen setzt eigenes Verschulden der TH-Solar GmbH voraus.

 

Unterkonstruktion: Die Unterkonstruktion wird gemäß der vom Kunden gewährleisteten Statik, individuell für das Dach des Kunden geliefert.

 

Kabelwege: Sollten bei der AC-Installation Kabelwege von über 20 Meter notwendig sein, werden diese mit 50€/zusätzlichen Meter in der Schlussrechnung unter Nachweis mitberechnet.

 

Bestandsanlagen: müssen gemäß den technischen Normen der VDE 0100 und den technischen Anschlussbedingungen des regionalen Netzbetreibers ausgeführt sein. Für Gewerbekunden bestehen gesonderte technische Anforderungen die von der TH-Solar GmbH entsprechend des Projektes berücksichtigt werden.

 

Netzanschluss: TH-Solar GmbH wird unverzüglich nach Vertragsabschluss beim Netzbetreiber anfragen, ob die Photovoltaikanlage ans Netz angeschlossen werden kann. TH-Solar GmbH haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der Auskünfte des Netzbetreibers und für etwaige Kosten, die von dem Netzbetreiber später ggf. geltend gemacht werden.

 

Erdarbeiten: Gegebenenfalls notwendige Erdarbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang von der TH-Solar GmbH und gilt es gesondert in zu vereinbaren.
Elektroverteilung: Die Hauselektrik muss in einem Zustand sein, der die Installation der PV-Anlage technisch realisierbar macht. Der vorhandene Zählerschrank wird genutzt. Falls ein zusätzlicher Zählerschrank erforderlich ist, werden die Kosten vom Kunden getragen.

 

Erdung der PV-Anlage: Die Erdung der PV-Anlage erfolgt über den bauseits vorhandenen Potentialausgleich.

 

Internet: Der Kunde muss vor Ort einen Internetanschluss bereitstellen.

 

Statik: Der Kunde muss vor Montagebeginn gewährleisten, dass die Statik bauseits gegeben ist.

 

Teilabnahme: Der Kunde ist auf Verlangen von TH-Solar GmbH verpflichtet, die vereinbarten Leistungen teilabzunehmen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Elektroinstallation & AC-Montage und die Dokumentation noch nicht erbracht sind. Die Elektroinstallation & AC-Montage ist unter den derzeitigen Bedingungen (abhängig von der Region und Anlagengröße) frühestens 1 Woche nach DC-Montage möglich. Die Dokumentation wird dem Kunden innerhalb von 6 Monaten nach Teilabnahme übergeben.

 

Fertigstellung: Die TH-Solar GmbH hat den Vertrag erfüllt, wenn eine vollständige Lieferung und Herstellung einer betriebsbereiten Anlage (exklusive Zählerwechsel des Netzbetreibers und Netzanschluss) erfolgt ist. Die Anlage gilt als betriebsbereit, wenn das von TH-Solar GmbH beauftragte Installationsunternehmen eine schriftliche Fertigstellungsanzeige gegenüber TH-Solar GmbH gemacht hat und dies von der TH-Solar GmbH und dem Kunden in einem Abnahmeprotokoll über die AC-Montage festgehalten wurde.

 

Dachaufmaß: Es ist möglich, dass durch das angefertigte Dachaufmaß eine Abweichung zur im Angebot angegebenen Leistung in kWp entsteht. Sollte es zu einer Abweichung kommen, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des Verhältnisses von Minderleistung in kWp zur im Angebot vereinbarten Leistung in kWp auf Grundlage des vereinbarten Preises. Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.

 

Rücktritt bei sehr langer Lieferverzögerung: Der Kunde wird darüber informiert, dass es aufgrund geopolitischer Lage und/oder in Folge einer post-pandemischen Situation zu Engpässen bei der Lieferung von Materialien und Bauteilen kommen kann, insbesondere bei Stromspeichern, Lithium-Akkus, Aluminium und/oder Photovoltaikmodulen. Falls dies der Fall ist, wird der Kunde von TH-Solar GmbH darüber informiert und der Rechnungsbetrag für diese vorübergehend nicht lieferbaren Waren wird erst mit Nachlieferung fällig. Der Kunde ist sich bewusst, dass es aufgrund dieser Umstände zu Lieferverzögerungen von bis zu 12 Monaten kommen kann. Im Falle einer Lieferverzögerung von mehr als 12 Monaten hat der Kunde das Recht zum Rücktritt gemäß den gesetzlichen Regelungen in §§ 346 ff. BGB. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Nachlieferung innerhalb der nächsten zwei (2) Wochen zugesagt wird oder wenn die noch ausstehenden Nachlieferungen die grundlegende Funktionalität der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

Materialpreisanpassung oder Rücktritt: Sollten sich nach Vertragsschluss die Netto-Einkaufspreise für die Materialien und Bauteile, insbesondere Stromspeicher LiFePO4, Aluminium und/oder Photovoltaikmodule, die von TH-Solar GmbH zu zahlen sind, zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden um mehr als 10 Prozent erhöhen oder verringern, haben beide Vertragsparteien das Recht, ergänzende Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen Materialien und Bauteile an die aktuellen Preise zu vereinbaren. Sollten sich die Vertragsparteien nicht auf eine Anpassung des Vertrages einigen können, können beide Parteien innerhalb von 14 Tagen nach dem Scheitern der Vertragsanpassungsgespräche vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt im Sinne der §§ 346 ff. BGB gelten in diesem Fall.

 

Elektrische Prüfungen: Der Installateur prüft ausschließlich die neu errichteten Anlagenteile im Zusammenhang mit der Speicherinstallation in Bezug auf die elektrische Anlage (einschließlich Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand und Auslösung des FI-Schalters).

 

Schadensersatz: Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden beträgt der pauschale Schadensersatz 15 Prozent des Nettovertragswerts (ohne Mehrwertsteuer). Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass dieser geringer ist. TH-Solar GmbH behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

Kündigungsrecht des Kunden: Wenn der Kunde von seinem Recht nach § 648 BGB (freies Kündigungsrecht) Gebrauch macht, muss er die bis zur Kündigung von TH-Solar GmbH erbrachten Leistungen bezahlen und zusätzlich pauschal 15 Prozent der noch nicht erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Kündigung. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Abzug höher als 85 Prozent ist. TH-Solar GmbH hat die Möglichkeit, einen niedrigeren Abzug nachzuweisen und somit eine höhere Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen zu verlangen.

 

Schlussrechnungsstellung: TH-Solar GmbH stellt nach Teilabnahme die Schlussrechnung. Die Schlussrechnungssumme ist ohne Abzug zahlbar, auch wenn einige unter dem Stichwort ‘Teilabnahme’ genannten Leistungen vereinbarungsgemäß erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollen. Mit der Bezahlung der Schlussrechnung leistet der Kunde eine Vorauszahlung auf die noch zu erbringenden Restleistungen von TH-Solar GmbH. Es gibt keine weiteren Vereinbarungen oder Nebenreden, die nicht schriftlich festgehalten wurden.

 

Nutzungsrecht für Bild- und Videoaufnahmen: Der Auftraggeber räumt der TH-Solar GmbH das Recht ein, sämtliche während der Bauphase erstellten Bild- und Videoaufnahmen der Baustelle zu dokumentarischen, werblichen oder sonstigen Zwecken frei zu nutzen. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit möglich, bedarf jedoch der Schriftform und muss an [email protected] gerichtet werden.

 

Garantie: TH-Solar GmbH gewährt dem Kunden im Standard eine Garantie von 2 Jahren ab Lieferung der Anlage. Diese Garantie bezieht sich auf Mängel, die auf Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Im Garantiefall wird TH-Solar GmbH nach eigenem Ermessen entweder das defekte Bauteil kostenlos ersetzen oder die fehlerhafte Anlage reparieren. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Installation, Bedienung oder Wartung entstanden sind. Mit Abschluss des Vertrages akzeptiert der Kunde die Garantiebedingungen.

 

Haftung: TH-Solar GmbH haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens TH-Solar GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TH-Solar GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Jegliche weitergehende Haftung von TH-Solar GmbH ist ausgeschlossen.

 

Die Gesamtleistung: in kWp ist von TH-Solar GmbH zu erbringen, unabhängig von der Anzahl der Module. Sollte die Anzahl der montierten Module zu einer höheren Gesamtleistung führen, ist diese Mehrleistung für den Kunden kostenlos und vertragsgemäß.
Reklamationen sind schriftlich an TH-Solar GmbH zu richten: Kurt-Fischer-Straße 22, 22926 Ahrensburg oder per E-Mail an: [email protected]