§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Die Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Ihnen werden außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht anerkannt. Wir erfassen und verarbeiten personenbezogene Daten auf Basis der einschlägigen Datenschutzbestimmungen nur im Rahmen der Vertragserfüllung. Nähere Informationen zum Datenschutz in unserem Unternehmen erhalten Sie mit unseren „Hinweisen zum Datenschutz“ (https://www.th-solar.de/datenschutz). Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
§ 2 Angebot – Vertragsabschluss – Angebotsunterlagen
Die Konditionen für Lieferung und Leistung sind gemäß unserem unverbindlichen Preisangebot drei Wochen ab Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt nicht mit der Annahme des von uns übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Vielmehr ist aufgrund des an Sie übergebenen unverbindlichen Preisangebotes von Ihnen eine verbindliche Bestellung bzw. verbindlicher Auftrag auf der Basis des übermittelten Angebotes an uns zu unterbreiten. Der Vertrag kommt nach unserem freien Wahlrecht, entweder durch Erstellung einer Auftragsbestätigung oder der direkten Bestätigung auf dem Bestellschein/Angebot bzw. der Auslieferung der Ware an Sie zustande. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nachlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Sie werden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere technische Produktbeschreibung und/oder diejenige des Herstellers, soweit ausdrücklich beides als solche bezeichnet. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Herstellern/Vorlieferanten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Wir erteilen keinerlei Garantien hinsichtlich unserer Lieferungen und Leistungen, soweit solche nicht ausdrücklich vertraglich als solche vereinbart sind. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die gesetzliche Gewährleistung im Rahmen des Vertrages oder dieser AGB hinaus verpflichtet werden.
§ 3 Rechnungsversand
Rechnungen werden ausschließlich schriftlich oder elektronisch versandt. Bei der elektronisch übermittelten Rechnung bedarf die Zustimmung des Empfängers keiner besonderen Form.
Für den Fall, dass Sie einem elektronischen Rechnungsversand zustimmen, sind wir berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form an Sie zu übermitteln. In diesem Fall haben Sie uns eine gültige E-Mail-Adresse zum Zwecke der Übermittlung elektronischer Rechnungen mitzuteilen. Sie sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Sie die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen können. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben (z.B. Abwesenheitsnotizen) stehen einer wirksamen Zustellung nicht entgegen. Eine Änderung der benannten E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsversand ist uns durch Sie unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer schuldhaft unterbliebenen oder fehlerhaften Mitteilung über die Änderung der für die elektronische Rechnung benannten E- Mail-Adresse, haben Sie den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail bei Ihnen, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Sie können Ihre Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich oder in Textform widerrufen.
§ 4 Preise
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ohne Montage und ohne Verpackungs- und Transportkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, Preise entsprechend anzupassen, wenn es nach Vertragsabschluss mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen/-senkungen kommt. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir (auf Verlangen gegen Nachweis) berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen/Kostensenkungen zu ändern. Sie sind zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Ablieferung nicht nur unerheblich überschreitet und die Erhöhung mehr als 5 % der Entgeltzahlung beträgt. Wir werden auf Ihren Auftrag hin, die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken versichern. Etwaige hierfür anfallende Kosten haben Sie in diesem Fall zu tragen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der jeweils geschuldete Rechnungsbetrag spesenfrei ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, soweit in der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist geraten Sie in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig. Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt sind oder auf von uns unbestrittenen Mängeln beruhen. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit nur befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Factoring
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung ganz oder teilweise abzutreten.
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können in diesem Fall nur an den Factor geleistet werden, an den wir unsere Ansprüche abgetreten haben. Ist eine Abtretung erfolgt, wird im Rahmen der Rechnungsstellung hierauf nochmals ausdrücklich hingewiesen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Rücktrittsrecht
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor („Vorbehaltsware“). Sie sind verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert ausreichend zu versichern. Bis zur vollständigen Bezahlung sind Ihnen eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt mit dem Dritten vereinbart, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungspflichten erfüllt hat. Veräußern Sie die Vorbehaltsware weiter, so treten Sie uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Kunden oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so treten Sie denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Betrag inklusive Umsatzsteuer entspricht. Die Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen. Sie verwahren das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Sie haben uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaiger Beschädigung/Vernichtung der Vorbehaltsware zu unterrichten. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie einen eigenen Anschriftenwechsel haben Sie uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Sie haben uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen, soweit unsere Interventionsmaßnahmen notwendig sowie erfolgreich waren bzw. wir im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens obsiegt haben. (10) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insb. Zahlungsverzug, nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 8 Liefer- und Leistungszeit / Unmöglichkeit
Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann bindend, wenn diese ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie stellen keine Fixtermine dar, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. dem Ablauf der Widerrufsfrist. Dies setzt jedoch voraus, dass mit Ihnen alle kaufmännischen und technischen Fragen abschließend und verbindlich geklärt sind und Sie alle Ihnen obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt haben, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Sind Liefertermine und Lieferfristen nicht bindend vereinbart, so sind Sie zwei Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist berechtigt, uns aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Mit Ablauf der gesetzten Frist befinden wir uns in Lieferverzug.
§ 9 Teillieferung/Annahmeverzug u.a.
Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung unserer Interessen Ihnen zumutbar ist. Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Art der Beförderung, der Transportweg, Art und Umfang der benötigten Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs/Frachtführers, sowie die Verpackung sind unserer Wahl überlassen, soweit nicht anderweitig vereinbart.
§ 10 Aufstellung und Montage
Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen: Sie haben auf Ihre Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
Alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge, Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung, bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Vertragsgegenstände, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen haben Sie zum Schutz unseres Besitzes und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, den Sie zum Schutz Ihres eigenen Besitzes ergreifen würden. Vor Beginn der Arbeiten haben Sie die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebsetzung am Netzanschluss durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so haben Sie in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen von uns oder des Montagepersonals zu tragen. Sie sind verpflichtet, uns auf Verlangen die Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebsetzung am Netzanschluss unverzüglich zu bescheinigen.
§ 11 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Seuchen, Pandemien u. a. – auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind Sie nach angemessener Nachfristsetzung, die mindestens 2 Wochen betragen muss, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Über das Vorliegen der in Satz 1 genannten Umstände werden wir Sie informieren.
§ 12 Mängelhaftung – Gewährleistung
Zulässige Abweichungen im Rahmen der jeweils einschlägigen technischen Normen (z. B. ISO- oder DIN-Normen) stellen keine Mängel dar. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden von Ihnen oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungs-/Reparaturarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Liegt ein Werkvertrag vor, so ist eine Abnahme durchzuführen. Verlangen wir nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so haben Sie diese innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn Sie die Zweiwochenfrist verstreichen lassen oder wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen haben. Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so haben wir binnen angemessener Frist den mangelfreien Zustand herzustellen und um erneute Abnahme nachzusuchen. Im Falle unwesentlicher Mängel kann die Abnahme von Ihnen nicht verweigert werden, wir haben den jeweils festgestellten Mangel binnen angemessener Frist zu beseitigen.
Sie sind verpflichtet, soweit es sich bei ihnen um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige diesbezüglich zu machen.
Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form von Mängelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, können Sie grundsätzlich nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu Soweit Kaufrecht zur Anwendung kommt und es sich bei Ihnen um einen Unternehmer im Sinne des Gesetzes handelt, wird die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist nach § 13 begrenzt.
§ 13 Bonitätsprüfungen und Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo. Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln”, die Sie unter dem Link https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021D0914&from=DEeinsehen oder sich von dort zusenden lassen können.Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter www.boniversum.de/bonipedia/ unter der Rubrik Datenlöschung. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich mit den unten aufgeführten Kontaktdaten jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Im Falle eines vermuteten Datenschutzverstoßes haben Sie das Recht, sich bei einer Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig für die Creditreform Boniversum ist die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW, Postfach 202444, 40102 Düsseldorf, E-Mail: [email protected]. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben, bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum-Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
Widerspruchsrecht:
Sie können nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrerbesonderen Situation ergeben (z. B. Frauenhaus oder Zeugenschutz), widersprechen. Ihren formlosen Widerspruch können Sie schriftlich an die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder per E-Mail an [email protected] richten. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke bei der Boniversum widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei der Boniversum ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: [email protected]. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, E-Mail: [email protected].
§ 14 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalspflichten), ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Ansonsten haften wir außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns; ebenso gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen nicht für unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes, im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie bei Mängeln, die wir arglistig verschweigen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Höhe der Einspeisungsvergütung oder mögliche Förderung bzw. für die erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ausgeschlossen. Für die Inbetriebsetzung am Netzanschluss sowie den dazu nötigen Termin mit dem Verteilnetzbetreiber übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.
§ 15 Sonstige Vereinbarungen
Für die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privat-/Kollisionsrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit sich aus dem Vertrag, diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder gesetzlichen Regelungen nichts Abweichendes ergibt, sind (Willens-)Erklärungen in Textform im Sinne des § 126b BGB abzugeben.
Stand Mai 2024